Nathalie


ANNEX

Die vorliegende Verordnung gilt nicht für Waren, die ausschließlich aus Material erzeugt sind, dessen Lebenszyklus abgeschlossen ist, und das anderenfalls als Abfall im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG entsorgt worden wäre; diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Nebenprodukte eines Verarbeitungsprozesses, bei dem Material verwendet wird, bei dem es sich nicht um Abfall im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der genannten Richtlinie handelt. 

Soja

guguoughoh

Palmöl

Kaffee

Palmöl

Soja

guguoughoh

Palmöl

Kaffee

Holzerzeugnisse

  • Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzaus­schuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst 
  • Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst 
  • Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet 
  • Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggrif­fe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
  • Holzwolle; Holzmehl 
  • Bahnschwellen aus Holz 
  • Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch geho­belt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm 
  • Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 
  • Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abge­schrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden 
  • Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „wafer­board“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen orga­nischen Bindemitteln hergestellt 
  • Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen 
  • organischen Stoffen hergestellt

Kaffeeerzeugnisse

  • Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert
  • Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen
  • Kaffee­mittel mit beliebigem Kaffeegehalt

Kautschukerzeugnisse

Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kaut­
schukarten; in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen 
ex 4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern 
oder Streifen 
ex 4006 Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, 
Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk 
ex 4007 Fäden und Schnüre aus vulkanisiertem Kautschuk 
ex 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile aus Weichkautschuk 
ex 4010 Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk 
ex 4011 Luftreifen aus Kautschuk, neu 
ex 4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkam­
merreifen, Überreifen und Felgenbänder aus Kautschuk

ANNEX

Die vorliegende Verordnung gilt nicht für Waren, die ausschließlich aus Material erzeugt sind, dessen Lebenszyklus 
abgeschlossen ist, und das anderenfalls als Abfall im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG entsorgt 
worden wäre; diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Nebenprodukte eines Verarbeitungsprozesses, bei dem Material 
verwendet wird, bei dem es sich nicht um Abfall im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der genannten Richtlinie handelt. 

Test

Soja

  • Sojabohnen, auch geschrotet 
  • Mehl von Sojabohnen 
  • Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 
  • Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellet 

Palmöl

  • Palmnüsse und Palmkerne 
  • Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 
  • Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, roh, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 
  • Palmkernöl und Babassuöl und deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch 
    unmodifiziert (ausgenommen rohe Öle) 
  • Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Fetten und Ölen aus Palmnüssen oder Palmkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets 
  • Glycerin mit einer Reinheit von mindestens 95 % (berechnet anhand des Ge­wichts des trockenen Erzeugnisses) 
  • Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester 
  • Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, (ausgenommen Amei­sensäure,Essigsäure, Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, Propionsäure, Butansäuren, Pentan­säuren, Palmitinsäure,Stearinsäure, ihre Salze und Ester, Essigsäureanhydrid) 
  • Stearinsäure, technische 
  • Ölsäure, technische 
  • Technische einbasisch Fettsäuren, saure Öle aus der Raffination (ausgenommen Stearinsäure, Ölsäure und Tallölfettsäuren)
  • Technische Fettalkohole 

Rindfleisch

  • Rinder, lebend 
  • Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt 
  • Fleisch von Rindern, gefroren 
  • Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, frisch oder gekühlt 
  • Genießbare Lebern von Rindern, gefroren
  • Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern (ohne Zungen und Lebern), gefroren 
  • sonstiges Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Rindern

Leder

  • Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten 
  • Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet 
  • Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern, enthaart, auch gespalten, mit Ausnahme von Leder unter Position 4114 

Holz

 

  • Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzaus­schuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst 
  • Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst 
  • Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet 
  • Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggrif­fe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
  • Holzwolle; Holzmehl 
  • Bahnschwellen aus Holz 
  • Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch geho­belt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm 
  • Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 
  • Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abge­schrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden 
  • Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „wafer­board“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen orga­nischen Bindemitteln hergestellt 
  • Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen 
  • organischen Stoffen hergestellt

ahaha

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Ddadad

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Wenn Sie von der VO betroffen sind

Müssen Sie Gas geben! Diese Anforderungen sind für Sie Pflicht:

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  • sdfnjfashl
  • nsdfaklfakl
  • fhafdhajkl